Nachhaltigkeitsfonds wie der Biogasfonds Glienick haben sich zwischenzeitlich etabliert und sind zu einer festen Größe geworden.
Geschrieben von admin am 29. Oktober 2010 | Abgelegt unter New Energy Sonstiges

Substanzquote 90.30 %
Fremdkapitalquote: 55,75%
Währung: EUR
Mindestanlage 10.000 EUR
Ausschuettung 0.00% – 85.95%
Laufzeit 22 J. Jahre
Aktueller Status verfuegbar
Verfügbar seit: 31. März 2008 und Nachtrag 1 und 2 ( letzter NAchtrag vom 16.08.2010)
Der Kapitalanleger beteiligt sich als Kommanditist an der BioCon Invest GmbH & Co. Neunte KG für Biomasse-Kraftwerke Glienick, die in Glienick im Landkreis Teltow-Fläming im Bundesland Brandenburg, ca. 25 km südöstlich der Stadtgrenze von Berlin eine Biogas-Anlage errichtet und diese mit landwirtschaftlichen Substraten langfristig betreibt.
Die Biogas-Anlage in Glienick in einer Entfernung von nur 25 Kilometern von Berlin ist das sechste Angebot der BioCon Invest für eine landwirtschaftliche Biogas-Anlage, die mit nachwachsenden Rohstoffen betrieben wird. Im Jahr 2008 soll dort eine Biogas-Anlage mit einem hohen Anspruch an Dauergebrauchstauglichkeit,
Substrateffizienz und Rentierlichkeit entstehen. Außerdem arbeitet diese Anlage mit einer Trockenfermentations-Technologie, die sie im Sinne des EEG zu einer innovativen Anlage macht, die den so genannten Innovations-Bonus gemäß § 8 Abs. 4 EEG verdient.
Die Anlage wird auf einem landwirtschaftlich genutzten Gelände in der Nähe der Agrargenossenschaft Glienick e. G. errichtet und mit Substraten aus diesem Betrieb beschickt. Auf dem Gelände eines ehemaligen Schweinemastkombinats, das von der Agrargenossenschaft Glienick e. G. erworben wurde, können sämtliche Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt werden, während ein Teil der über 4 Hektar dem Wald zur natürlichen Sukzession überlassen werden. Damit dient die Biogas-Anlage dem Rückbau der bisherigen agroindustriellen Struktur des Mikrostandorts und reduziert nicht nur langfristig die klimaschädlichen Treibhausgasemissionen, sondern verbessert auch ganz unmittelbar die Umwelt der Menschen in Glienick.
Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) regelt eine feste und sichere Einspeisevergütung für die Einspeisung von Strom aus regenerativen Quellen. Dies gilt insbesondere für Strom aus Biogas-Anlagen mit landwirtschaftlichen Substraten. Der Zeitraum für die Gewährung dieser Vergütungen ist das Jahr der Inbetriebnahme (hier prognostiziert: 2008) und die 20 folgenden Jahre. Im Jahr 2028 kann die Fondsgesellschaft von einem Angebot der BioCon Invest Gesellschaft für unternehmerische Beteiligungen mbH, Waltersdorf, Gebrauch machen und die Anlage zu Rückbaukosten an den Anbieter verkaufen. Macht die Fondsgesellschaft von dieser Veräußerungsmöglichkeit keinen Gebrauch, kann sie die Anlage ohne die Sicherheit der festen gesetzlichen Einspeisevergütung fortsetzen und den erzeugten Strom dem Energiemarkt anbieten.
Der neue voraussichtliche und kalkulierte Inbetriebnahmezeitpunkt ist das IV. Quartal 2011.