Heute möchten wir Ihnen einen Fonds vorstellen der bei TKL (TKL.Fonds Gesellschaft für Fondsconception und -analyse mbH) bewertet wurde, den: DCM Flugzeugfonds 3 aus dem Emissionshaus DCM
Der DCM Flugzeugfonds 3 wurde mit **** Sternen bewertet.
Die Bewertung wurde in der aktuellen Ausgabe von TKL.Fonds vorgenommen.
Die TKL.Fonds GmbH ist ein unabhängiges Analysehaus mit Sitz in Hamburg. Mit ihren Ratings und Fondsanalysen zielt TKL auf Produktvergleichbarkeit im Bereich der geschlossenen Fonds. Markttransparenz ist dabei ein wesentlicher Aspekt. Mittels gründlicher Informationen zu den untersuchten Fonds, d.h. Ratings und Vergleichen, eröffnen TKL-Mitarbeiter Beratern, und Anlegern neue Möglichkeiten Investitionsentscheidungen optimal zu treffen. Die Analysen werden durch festgelegte klare Richtlinien, die auf Integrität und Sachverstand basieren durchgeführt. Vor diesem Hintergrund sind sowohl die Qualität, als auch die Verlässlichkeit der Mitarbeiter und Leistungen in der Philosophie des Hauses TKL fest verankert.
(Quelle u.a. TKL)
Der Kreis der TKL-Kunden setzt sich aus folgenden Marktteilnehmern zusammen:
- Emissionshäuser
- Banken
- Steuerberater
- Wirtschaftsprüfer
- Vermögens- und Family-Office-Verwalter
- Vertriebsorganisationen und Pools
- Presse
- Hochschulen.
Ausgangspunkt der Konzeption TKL-Ratings und Produktanalysen ist die Finanzmarktforschung. Dabei bilden Rendite- und Risikobeziehungen die Basis, um Investitionsentscheidungen optimal zu treffen. Deshalb setzt die Erstellung hochwertiger Ratings und Analysen eine intensive Auseinandersetzung mit den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen voraus. Forschung – “Unser Wissen zahlt sich für Sie aus” ist das Motto des Analysehauses TKL.Fonds. (TKL)
Gesellschaft: DCM
Fondskategorie: Flugzeuge
Substanzquote: 90.82 %
Mindestanlage: 10.000 USD
Ausschuettung: 0.00% – 104.02%
Laufzeit: 11 J. Jahre
Aktueller Status: verfuegbar
Fremdkapitalquote: 49,46%
Währung: USD
Verfügbar seit: 19. Juni 2009 + 1. NT vom 10.01.2011
Der Anleger beteiligt sich an der DCM GmbH & Co. Flugzeugfonds 5 KG wahlweise als Treugeber über die Curia HHKL Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft oder als (Direkt-)Kommanditist.
Das Beteiligungsangebot bietet unternehmerisch denkenden Anlegern die Möglichkeit, in ein Investment mit starken Partnern, dem modernsten Frachtflugzeug und hohen Renditechancen zu investieren. Die DCM GmbH & Co. Flugzeugfonds 5 KG wird das neue Frachtflugzeug des Typs Boeing 777-200LRF MSN 36003 mit planmäßiger Auslieferung im Dezember 2009 von der Verkäuferin Deucalion Capital VII Limited erwerben.
Das Fondskonzept sieht den Verkauf des Flugzeuges im Jahr 2019 vor.
Einzahlung: Die Mindestzeichnungssumme und damit der Erwerbspreis einer Mindestbeteiligung beträgt USD 10.000; höhere Zeichnungsbeträge müssen durch 1.000 ohne Rest teilbar sein. Daneben fällt ein Aufgeld (Agio) in Höhe von 5%der jeweiligen Zeichnungssumme an. Die Einzahlung der Zeichnungssumme inklusive Agio ist innerhalb von 14 Tagen nach Unterzeichnung der Beitrittserklärung (Angebotsabgabe) zur Zahlung fällig. Auszahlung: Die Erstausschüttung für das Betriebsjahr 2010 erfolgt prognosegemäß im Februar 2011 in Höhe von 7,00% p.a. bezogen auf das nominale Kommanditkapital. Die weiteren jährlichen Ausschüttungen in Höhe von 7% bezogen auf das Kommanditkapital werden dementsprechend jeweils im Februar des Folgejahres ausgeschüttet. Insgesamt fließt den Anlegern über eine Laufzeit von 10 Jahren eine Gesamtausschüttung (inkl. Veräußerungserlös) gemäß der Prognoserechnung in Höhe von rund 167% vor Steuern bezogen auf das Kommanditkapital zu. Die Ausschüttungen über die ersten 9 Jahre sind aufgrund der vorhandenen Verlustvorträge steuerfrei. Im letzten Jahr verbraucht sich der Verlustvortrag durch Realisierung eines Veräußerungsgewinns aus dem Verkauf des Frachtflugzeuges, so dass die entsprechende Ausschüttung im Schlussjahr (2019) zum dann geltenden persönlichen Steuersatz steuerpflichtig ist.
Die Fondsgesellschaft erzielt aufgrund ihrer gewerblichen Prägung gewerbliche Einkünfte gemäß § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG.Wegen der steuerlichen Transparenz der Fondsgesellschaft werden die gewerblichen Einkünfte den Anlegern zugerechnet. Die gewerblichen Einkünfte unterliegen der Gewerbesteuer auf Ebene der Fondsgesellschaft, welche jedoch auf Ebene des Anlegers auf die Einkommensteuer angerechnet wird. Die anfänglichen, abschreibungsbedingten Buchverluste unterliegen der Verlustverrechnungsbeschränkung des § 15b EStG, d.h. sie können nicht mit positiven Einkünften aus anderen Einkunftsquellen verrechnet werden. Ein steuerpflichtiger Gewinn entsteht prognosegemäß erstmals nach Veräußerung des Flugzeugs im Schlussjahr 2019. Die Verrechnung mit dem bis dahin aufgelaufenen Verlustvortrag führt zu einer Minderung des steuerpflichtigen Gewinns.
[glossar]
Tags: Bewertung, DCM, DCM Flugzeugfonds 3, Emissionshaus, Geschlossene Fonds, Rating, TKL, TKL.Fonds
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