Nach einer aktuelle Studie ist die Rentenlücke in Deutschland noch größer als gedacht. Eigentlich nichts neues, die Bürger wissen das schon lange! In den nächsten Jahren wird nicht nur die prozentuale Summe des letzten Bruttoeinkommesn weiter reduziert werden müssen, es muß auch immer länger gearbeitet werden.
Das deutsche Institut für Altersvorsorge hat vor kurzem vor einer noch viel größeren Rentenlücke als lange Zeit vermutet gewarnt. In dem Bericht steht, daß nur der, der konsequent und regelmäßig, als auch so früh wie möglich für das Alter vorsorgt und damit schon früh beginnt, im Alter die drohenden Kaufkraftverluste wird ausgleichen können. Wer das nicht tut kann den Hartz IV Antrag schon mal studieren.
Kommanditbeteiligungen, d.h. geschlossene Fonds wie der Anspar Flex Fonds 3 (ohne Soforteinlage) aus dem Hause FLEX Fonds sind da eine Anlagealternative. Wichtig ist sicherlich auch bei geschlossenen Fonds die Streuung, Rentenpapiere, Aktien und eventuell Anleihen gehören genauso zur Anlagestrategie dazu. Der Anspar Flex Fonds 3 (ohne Soforteinlage) hat bspw. eine Ausschüttung von 0.00% – 12.00% und ist derzeit verfuegbar. Wer nicht mit einer festen Anlagesumme starten kann, hat die Möglichkeit in
Ratensparfonds zu investieren. Die Ausschüttungen können dann bspw. in einen Ratensparfonds, wie den
Best Select Private Plan (Sparplan 10 Jahre) weiter investiert werden.
Zurück zum Thema. Nach neuesten Untersuchungen wird sich die Kaufkraft der staatlichen Rente durch Zusatzbelastungen im Alter für Gesundheit und Pflegeleistungen deutlich reduzieren. Sehr viel deutlicher in jedem Fall als die Einkommen der Bevölkerung steigen werden. Um den gewohnten Lebensstandard eines Rentnerpaares dann erhalten zu können, müsste nach Abzug von Steuern und Abgaben dann im Jahr 2030 eine private Rente von über 330,– € dazu kommen. Das ganze auf der Basis einer Rente von aktuell umgerechnet 1.700,– €. Aber auch dieser Betrag wird kaum reichen, da die personalintensiven Kosten deutlich stärker steigen werden als die Inflationrate, denn wer soll die Alten denn pflegen, wenn alle alt sind? Die Jungen werden dafür einen Extraobulus verlagen, das ist klar.
Es heißt also sparen, der monatliche Betrag sollte mindestens 10 % des aktuellen Bruttoeinkommens ausmachen. Auf Hartz IV sollte man sich dann auch nicht verlassen, denn das kann später nochmals deutlich niedriger liegen und wirklich nur noch zum “Überleben” reichen.
Wie oben kurz angesprochen möchten wir Ihnen einen Fonds vorstellen, der zumindest einen Teil dieser Rentenlücke schließen kann. Der Anspar Flex Fonds 3 (ohne Soforteinlage) läuft wahrscheinlich auch nicht über die gesamte Zeit bis zur Rente, aber danach findet sich sicherlich ein Anschlußprodukt mit attraktiven Auszahlungen. Bei Beteiligungsfinder, dem Profi Portal für geschlossene Fonds finden Sie eine rießige Auswahl an Fonds. Eine Kurzbeschreibung des Anspar Flex Fonds 3 (ohne Soforteinlage) folgt im Anschluß, alle Zeichnungsunterlagen und weiteren Informationen finden Sie hier:
Anspar Flex Fonds 3 (ohne Soforteinlage)
Fondskategorie Sonstiges
Substanzquote 100.00 %
Fremdkapitalquote: 42%
Währung: EUR
Mindestanlage 10.000 EUR
Ausschuettung 0.00% – 12.00%
Laufzeit 25 J. Jahre
Aktueller Status verfuegbar
Verfügbar seit: {verf-seit}
Anleger beteiligen sich an der Gesellschaft mit der handelsrechtlichen Firmierung "Anspar FLEX Fonds 3 GmbH & Co. KG". Das Unternehmen hat die Rechtsform einer Kommanditgesellschaft. Die Beteiligung der Anleger an der Gesellschaft erfolgt dabei mittelbar als Treugeber über eine Steuerberatungsgesellschaft, die als Treuhandkommanditistin zwischengeschaltet ist.
Neben Gewerbe- und Wohnimmobilien in Deutschland sowie in (Geschlossenen Immobilien-) Fondsbeteiligungen investiert die Beteiligungsgesellschaft in die Energierohstoffe Erdöl und Erdgas, in Photovoltaik und in die Edelmetalle Gold, Silber und Platin. Die Investitionen werden erst dann vorgenommen, wenn die Beteiligungsgesellschaft über ausreichend Kapital verfügt. Durch diese sogenannte Open-Pool-Lösung besteht für die Beteiligungsgesellschaft grundsätzlich kein Platzierungs- oder Investitionsdruck.
Es gibt die "Einzahlungsvariante M" (mit Soforteinlage) und die "Einzahlungsvariante O" (ohne Soforteinlage). Die Soforteinlage bei der Variante M beträgt mindestens 10% der Zeichnungssumme. Der Anleger kann bei beiden Varianten wählen, ob er die Einlage (bei "Variante M" restliche Einlage) innerhalb von 5, 10 oder 15 Jahren erbringt. Die Einzahlungen sind in monatlichen Raten zu erbringen. Die Anleger sind erst nach vollständiger Einzahlung der Einlage ausschüttungsberechtigt. Das Agio beträgt bei der "Variante M" 5%, bei der "Variante O" 8%.
An dieser Stelle wird nur die "Einzahlungsvariante O" dargestellt.
Gemäß dem Gesellschaftsvertrag kann das Gesellschaftsverhältnis frühestens zum 31.12.2023 ordentlich gekündigt werden.
Die Tätigkeit der Beteiligungsgesellschaft ist steuerrechtlich als Vermögensverwaltung zu qualifizieren. Dies hat zur Folge, dass die Anleger, soweit die Beteiligung im Privatvermögen gehalten wird, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG), Kapitalvermögen (§ 20 EStG) sowie ggf. sonstige Einkünfte (§§ 22, 23 EStG) erzielen.
Anfänglich voraussichtlich negativen steuerlichen Ergebnissen aus Vermietung und Verpachtung stehen in den Folgeperioden voraussichtlich positive steuerliche Ergebnisse gegenüber. Damit liegt ein Totalüberschuss planmäßig bereits ab dem Jahr 2020 vor. Anfängliche negative steuerliche Ergebnisse können grundsätzlich bei prognosegemäßem Verlauf mit positiven Einkünften späterer Jahre ausgeglichen werden.
[glossar]
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