Sachwertanalagen über KG-Beteiligungsmodelle sind keine komplizierte Sache. Bspw. der WCT Capital 4
Geschrieben von admin am 28. Februar 2011 | Abgelegt unter Allgemein
Sachwertanalagen über KG-Beteiligungsmodelle sind keine komplizierte Sache.
Wie sieht der Markt in 2011 aus? Vorstellung des Geschlossenen Fonds WCT Capital 4 von ConRendit
Alle Highlights des WCT Capital 4 finden Sie hier:
Das vorliegende Angebot ermöglicht Anlegern eine Beteiligung an der Fondsgesellschaft WCT Capital 4 GmbH & Co. KG. Der Anleger beteiligt sich an der Fondsgesellschaft mittelbar über die Treuhänderin oder unmittelbar als Kommanditist.
Die Fondsgesallschaft wird gebrauchte Container von von namhaften Lieferanten (Reedereien, Leasing- Gesellschaften, Containermanagern) kaufen und diese anschließend gewinnbringend an potentielle Kundengruppen verkaufen. Als Container wird ein im Wesentlichen genormter Transportbehälter für die Beförderung von Gütern definiert, dessen Baumuster die laut internationalen Übereinkommen vorgesehene Sicherheit gewährleistet. Dazu zählen z.B. 20 Fuß- und 40 Fuß- bzw. 45 Fuß-Standardcontainer (ISO), palettenbreite Eurocontainer, Open-Top-Container, Tankcontainer, Kühlcontainer sowie Flatracks. Die Fondsgesellschaft wird überwiegend mit großen Mengen gebrauchter Standardcontainer handeln.
Die Gesellschaft endet mit Ablauf des 30.06.2012, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen, das Recht auf Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Die Zeichnungssumme (übernommenes Kommanditkapital) sowie das darauf erhobene Agio in Höhe von 3% sind innerhalb von einer Woche nach Aufforderung durch die Treuhänderin auf das Treuhandkonto zu leisten. Die Zeichnungssumme soll mindestens EUR 50.000 betragen. Höhere Beträge müssen durch EUR 10.000 teilbar sein.
Unter Berücksichtigung der Prospektannahme sollen – bezogen auf das Kommanditkapital – im Jahr 2010 voraussichtlich 10,00 %, im Jahr 2011 voraussichtlich 15,00 % sowie im Jahr 2012 voraussichtlich 120,37 % inklusive Rückzahlung des Eigenkapitals an die Anleger ausgezahlt. Die Auszahlungen sollen jeweils im Juli erfolgen.
Aufgrund des § 15 b EStG können Verluste aus modellhaften Beteiligungen unter bestimmten Voraussetzungen nur mit positiven Einkünften aus derselben Einkunftsquelle verrechnet werden. Nach den Planrechnungen ist davon auszugehen, dass die im Jahre 2009 anfallenden Verluste unter die Regelung des § 15 b EStG fallen und somit nicht mit anderen Einkünften verrechnet werden können. Sie sind stattdessen vorzutragen und mit nachfolgenden Gewinnen aus dieser Beteiligung zu verrechnen.
Veräußert ein Gesellschafter seine Beteiligung, scheidet er aus anderen Gründen aus der Gesellschaft aus oder wird die Gesellschaft liquidiert, kann ein einkommensteuerpflichtiger Veräußerungsgewinn entstehen. Dieser ist gem. §§ 16, 34 EStG mit 56% des durchschnittlichen Steuersatzes, mindestens jedoch 15% zu besteuern. Voraussetzung ist, dass der Gesellschafter das 55. Lebensjahr vollendet hat oder dauernd berufsunfähig ist. Soweit die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des ermäßigten Steuersatzes nicht vorliegen oder der erforderliche Antrag nicht gestellt wird, erfolgt die Besteuerung des Veräußerungs- bzw. Aufgabegewinns nach der sog. Fünftel-Regelung.





