Risiken und Chancen von geschlossenen Fonds stehen im Emissionsprospekt – Beispielsweise der Fonds Nano Global Investors AG & Co. Fund KG
Geschrieben von admin am 31. Oktober 2010 | Abgelegt unter Allgemein

Das vorliegende Beteiligungsangebot eröffnet Kapitalanlegern die Möglichkeit, sich – zunächst über eine Treuhänderin – als Gesellschafter an der NANO GLOBAL INVESTORS AG & Co. Fund KG zu beteiligen.
Die Fondsgesellschaft wird das zur Verfügung stehende Investitionskapital dafür verwenden, Beteiligungen an kleineren und mittelständischen, nicht börsennotierten Unternehmen zu erwerben. Bei den Beteiligungsunternehmen handelt es sich aus steuer- und haftungsrechtlichen Gründen in aller Regel um Kapitalgesellschaften. Zielunternehmen sind vor allem junge, innovative Unternehmen, die die Investition der Fondsgesellschaft zur Finanzierung von Forschung und Entwicklung, zur Markteinführung ihrer Produkte oder zu deren Vertrieb benötigen und keine klassische Bankenfinanzierung erhalten oder in Anspruch nehmen möchten. Die Fondsgesellschaft soll somit zwei Interessen zusammenführen: Jungen und innovativen Unternehmen wird Eigenkapital zur Verfügung gestellt und andererseits erhält eine Vielzahl von Anlegern die Chance, an einer möglichen Wertsteigerung solcher Unternehmen zu partizipieren. Die besondere Chance des Fondskonzepts besteht darin, dass die Fondsgesellschaft und mit ihr die Anleger als deren Gesellschafter am unternehmerischen Erfolg der Beteiligungsunternehmen der Fondsgesellschaft teilnehmen. Bei günstigem Verlauf erzielt die Fondsgesellschaft dadurch bei Weiterveräußerung einer Unternehmensbeteiligung oder bei laufenden Gewinnausschüttungen eines Beteiligungsunternehmens eine erhebliche Rendite aus ihrem eingesetzten Kapital, die deutlich über die Renditen anderer Vermögensanlagen hinausgehen kann.
Je nach Betrachtungszeitraum und Anlagesegment konnten jährliche Durchschnittsrenditen im Venture-Capital- und Private-Equity-Bereich von 10% bis 21% nachgewiesen werden. Gelingt es der Fondsgesellschaft, in überdurchschnittlich vielen erfolgreichen Unternehmen zu investieren, die gegenüber diesen Durchschnittsrenditen höhere Renditen erwirtschaften, kann die tatsächlich erzielte Rendite auch deutlich über den langfristig erzielten Durchschnittswerten liegen.
Die Fondsgesellschaft wird für unbestimmte Zeit eingegangen, wobei eine ordentliche Kündigung jedes Anlegers erstmals nach sechseinhalb Jahren zum Ende des siebten Jahres ab Beginn seiner Beteiligung möglich ist. Unabhängig davon ist ein Anleger berechtigt, seine mittelbare Beteiligung zum Ablauf des 31.12. eines Kalenderjahres nach Maßgabe des Treuhandvertrags ganz oder teilweise auf einen Erwerber zu übertragen. Die Gesellschafter bzw. Anleger haben darüber hinaus die Möglichkeit, alle erworbenen Unternehmensbeteiligungen vorzeitig zu veräußern und die Gesellschaft durch Beschluss mit 3/4-Mehrheit aufzulösen, vor dem 31.12.2018 jedoch nur mit Zustimmung der geschäftsführenden Gesellschafter.
100% zzgl. 5% Agio nach Annahme.
Die Mindestbeteiligungssumme beträgt EUR 5.000. Eine höhere Beteiligung muss jeweils durch ganzzahlig 1.000 teilbar sein.
Auszahlung:
Die Fondsgesellschaft kann Überschüsse erzielen, indem Unternehmensbeteiligungen der Gesellschaft nach einer Wertsteigerung mit Gewinn weiterveräußert werden oder aus einer Unternehmensbeteiligung laufende Gewinnausschüttungen an die Gesellschaft bezahlt werden. Die Gesellschafter und Anleger sind an Ergebnissen der Fondsgesellschaft im Verhältnis ihres Kapitalanteils zum Gesellschaftskapital (Summe aller Kapitalanteile) am Bilanzstichtag (31.12.) beteiligt (mit einer Sonderregelung für die ersten beiden vollen Geschäftsjahre). Die Gesellschafter bzw. Anleger entscheiden über Entnahmen (Ausschüttungen) durch Mehrheitsbeschluss. Erlöse aus der Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen sollen dann ausgeschüttet (und nicht reinvestiert) werden, wenn andernfalls die steuerliche Qualifizierung der Tätigkeit der Fondsgesellschaft ("Verwaltung eigenen Vermögens") gefährdet wäre.
100% zzgl. 5% Agio nach Annahme.
Die Mindestbeteiligungssumme beträgt EUR 5.000. Eine höhere Beteiligung muss jeweils durch ganzzahlig 1.000 teilbar sein.
Auszahlung:
Die Fondsgesellschaft kann Überschüsse erzielen, indem Unternehmensbeteiligungen der Gesellschaft nach einer Wertsteigerung mit Gewinn weiterveräußert werden oder aus einer Unternehmensbeteiligung laufende Gewinnausschüttungen an die Gesellschaft bezahlt werden. Die Gesellschafter und Anleger sind an Ergebnissen der Fondsgesellschaft im Verhältnis ihres Kapitalanteils zum Gesellschaftskapital (Summe aller Kapitalanteile) am Bilanzstichtag (31.12.) beteiligt (mit einer Sonderregelung für die ersten beiden vollen Geschäftsjahre). Die Gesellschafter bzw. Anleger entscheiden über Entnahmen (Ausschüttungen) durch Mehrheitsbeschluss. Erlöse aus der Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen sollen dann ausgeschüttet (und nicht reinvestiert) werden, wenn andernfalls die steuerliche Qualifizierung der Tätigkeit der Fondsgesellschaft ("Verwaltung eigenen Vermögens") gefährdet wäre.



